Metadaten : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  309  —

korps,  dekorirt  mit  dem  Kaiserlichen  Medjidie=  Orden  vierter
Klasse  u.  s.  w.)

Seine  Majestät  der  König  von  Italien:
den  Herrn  Hannihaal  Ritter  Strambio,  Ihren  politischen  Agenten
  und  Generalkonsul  in  den  Vereinigten  Fürstenthümern,  Kommandeur
  Ihres  St.  Mauritius=  und  St.  Lazarus-Ordens;

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
den  Herrn  Julius  Alexander  Aloys  Saint=  Pierre,  Ritter
Ihres  Rothen  Adler-Ordens  dritter  Klasse  mit  der  Schleife,
des  Dänischen  Danebrog-Ordens,  Offzier  des  Königlich  Belgischen
  Leopold-Ordens,  dekorirt  mit  dem  Kaiserlich  Russischen
St.  Annen-Orden  zweiter  Klasse,  Komthur  zweiter  Klasse  des
Königlich  Sächsischen  Albrechts-Ordens  und  des  Sachsen-Ernestinischen
  Hausordens,  Ihren  Wirklichen  geattoneran  politischen
Agenten  und  Generalkonsul  in  den  Vereinigten  Fürstenthümern;

Seine  Majestät  der  Kaiser  aller  Reussen:

den  Herrn  Heinrich  Baron  v.  Offenberg,  Ihren  Staatsrath
und  Generalkonsul  in  den  Vereinigten  Fürstenthümern,  Ritter
des  St.  Wladimir-Ordens  dritter  Klasse,  des  St.  Annen=  und
St.  Stanislaus-Ordens  zweiter  Klasse,  Ritter  des  Johanniter-Ordens
  und  mehrerer  fremder  Orden;  und

Seine  Majestät  der  Kaiser  der  Ottomanen:

den  Ahmet  Rassim  Pacha,  Beamten  mit  dem  Mirimiran-Range,
hren  Gouverneur  der  Provinz  Tultcha,  dekorirt  mit  dem  Kaiserlichen
  Medjidie-Orden  dritter  Klasse;

Welche,  nachdem  sie  ihre  Vollmachten,  die  in  guter  und  gehöriger  Form  befunden
  worden,  vorgelegt,  folgende  Bestimmungen  vereinbart  haben:

Titel  I.

Bestimmungen  in  Betreff  der  materiellen  Einrichtungen  für  die
Schiffahrt.
Artikel  1.

Alle,  in  Ausführung  des  Art.  16.  des  Pariser  Vertrages  vom  30.  März
1856.  geschaffenen  Werke  und  Etablissements  sollen  mit  ihrem  Zubehör  und
(Tr.  6570)