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korps, dekorirt mit dem Kaiserlichen Medjidie= Orden vierter
Klasse u. s. w.)
Seine Majestät der König von Italien:
den Herrn Hannihaal Ritter Strambio, Ihren politischen Agenten
und Generalkonsul in den Vereinigten Fürstenthümern, Kommandeur
Ihres St. Mauritius= und St. Lazarus-Ordens;
Seine Majestät der König von Preußen:
den Herrn Julius Alexander Aloys Saint= Pierre, Ritter
Ihres Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife,
des Dänischen Danebrog-Ordens, Offzier des Königlich Belgischen
Leopold-Ordens, dekorirt mit dem Kaiserlich Russischen
St. Annen-Orden zweiter Klasse, Komthur zweiter Klasse des
Königlich Sächsischen Albrechts-Ordens und des Sachsen-Ernestinischen
Hausordens, Ihren Wirklichen geattoneran politischen
Agenten und Generalkonsul in den Vereinigten Fürstenthümern;
Seine Majestät der Kaiser aller Reussen:
den Herrn Heinrich Baron v. Offenberg, Ihren Staatsrath
und Generalkonsul in den Vereinigten Fürstenthümern, Ritter
des St. Wladimir-Ordens dritter Klasse, des St. Annen= und
St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse, Ritter des Johanniter-Ordens
und mehrerer fremder Orden; und
Seine Majestät der Kaiser der Ottomanen:
den Ahmet Rassim Pacha, Beamten mit dem Mirimiran-Range,
hren Gouverneur der Provinz Tultcha, dekorirt mit dem Kaiserlichen
Medjidie-Orden dritter Klasse;
Welche, nachdem sie ihre Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden
worden, vorgelegt, folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Titel I.
Bestimmungen in Betreff der materiellen Einrichtungen für die
Schiffahrt.
Artikel 1.
Alle, in Ausführung des Art. 16. des Pariser Vertrages vom 30. März
1856. geschaffenen Werke und Etablissements sollen mit ihrem Zubehör und
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