Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 398 — 
(Nr. 6593.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des zweiten Nach- 
trages zu dem Statute der Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Aktien- 
gesellschaft zu Weißenfels. Vom 23. März 1867. 
D. Königs Majestät haben mittelst Alerhe sten Erlasses vom 18. März 1867. 
den von der Werschen-Weißenfelser Braunko Aktiengesellshaft zu Weißenfels 
in der Generalversammlung vom 12. Oktober v. J. beschlossenen und von dem 
Verwaltungsrathe der Gesellschaft verlautbarten „Zweiten Nachtrag“ zu dem unter 
dem 20. Juli 1857. bestätigten Geeischaftssttut die Erhöhung des Grund- 
kapitals betreffend, zu genehmigen geruht 
Der Alerßöchste Erlaß nebst dem Nachtrage wird durch das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Merseburg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 23. März 1867. 
4 
Der Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
(Nr. 6594.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.