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gikundi unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. « «
Gegeben Berlin, den 8. Mai 1867.
(##. .Wilhelm.
Gr. v. Bismarck- Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitzt.
v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6634.) Privilegium wegen Ausgabe von 4,000,000 Thalern Prioritäts-Obligationen
der Ostpreußischen Südbahngesellschaft. Vom 24. April 1867.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von Seiten der Ostpreußischen Südbahngesellschaft darauf ange-
tragen worden ist, ihr zur Beschaffung der Mittel für die Fortführung und
Vollendung der Ostpreußischen Südbahn bis Lyck die Ausgabe von Prioritäts-
Obligationen im Betrage von 4,000,000 Thalern z gestalten, wollen Wir in
Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz Samml. S. 75.)
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission
der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen.
K. 1.
Die auf Höhe von 4,000,000 Thalern zu emittirenden Obligationen werden
unter der Bezeichnung:
„Prioritäts-Obligationen der Ostpreußischen Südbahngesellschaft“
nach dem anliegenden Schema A. in Apoints von 500 Thalern und 100 Thalern
unter fortlaufenden Nummern, und zwar:
2)500,000 Thaler in Apoints à 500 Thaler unter Nr. I. bis 5,000.,
1,500,000 — 2 — d 10 - — 25001. - 20,000.,
stempelfrei ausgefertigt und mit Zinskupons nach dem Schema B., sowie mit
einem Talon nach dem Schema C. versehen.
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt.
Dieselben werden von dem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern des Verwaltungs-
rathes und dem Hauptrendanten der Gesellschaft unterzeichnet. Die Zinskupons
und Talons werden mit dem Faksimile der Unterschriften des Vorsitzenden und
zweier Mitglieder des Verwaltungsrathes und des Hauptrendanten versehen.
Die erste Serie der Zins bons für zehn Jahre nebst Talon wird den
Obligationen beigegeben. Bei Ablauf dieser und jeder folgenden zehnjährigen
(Fr. 6633—6634.) · get