Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Schema B. 
Zins-Kupon 
der 
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18. 
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die balbsährlichen Zinsen 
der obengenannten Prioritäts Obligation über fünfhundert Thaler (Einhundert 
Thaler) zu erheben mit 12 Rthlr. 15 Sgr. (2 Rthlr. 15 Sgr.). 
Königsberg, den nnnnn ... 18. 
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
N. N. N. N. N. N. 
N. N. Rendant. 
Dieser Kupon wird nach Ablauf von vier 
Jahren nach dem darin bezeichneten Zahlungs- 
tage ungültig und werthlos. Dasselbe ist der 
Fall, wenn er durchstrichen, durchlocht, oder wenn 
die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr 
vollständig zu erkennen ist. 
Schema C. 
Talon 
der 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 
zwanzig Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, sofern nicht 
von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Im Falle eines solchen Widerspruche oder wenn der Talon überhaupt nicht bei- 
gebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber 
der Obligation. 
Königsberg, den n ... 18. 
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
N. N. JN. JN. N. N. 
N. N. Rendant. 
(Xr. 6635.) 
 
	        
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