— 618 —
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. April 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6637.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Ratiborer Kreises im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 1. April 1867.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Ratiborer Kreises auf dem Kreistage
vom 10. November 1866. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel theilweise im
Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Inskupeme ver-
schere, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
etrage von 150,000 Thalern ausstellen z da sich hiergegen weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
Obligationen zum Betrage von 150,000 Thalern, in Buchstaben Einhundert und
funfzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
25,000 Thaler à 1000 Thaler,
25,000 500
40000 100
30000 50
30,000 25
150000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent Ehrli zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
jens een jährlich vom Jahre 1868. ab mit jährlich einem halben Prozent,
vom Jahre 1887. ab aber mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldversch lungen zu tilgen
sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere lunbesherrliche Genehmigung mit
der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligatlonen die
daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen
zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das