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(Nr. 6638.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec int
Kreise Groß. Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schlawentschütz
über Ujest bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee im Kreise Groß= Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schla-
wentschütz über Ujest bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Groß-Strehlitz das Expro-
briationerecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
as Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Iraze Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäß en Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Gmsserge es nach den Bestimmungen des für die Staats-Charsseen jedes-
mal geltenden Chaussergeld-karif, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chauslern von
hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Sussee.
Polzewergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. April 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6639.) Kenzessions- und Bestätigungs= Urkunde, betreffend die Anlage einer Eisenbahn
von Cöslin über Stolp nach Danzig durch die Berlin- Stettiner Eisenbahn-
Gesellschaft, und einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren. Vom
24. April 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #
Nachdem die Berlin= Stettiner Eisenbahngesellschaft in der (General=
versammlung ihrer Aktionaire vom 21. Januar 1867. beschlossen hat, ihr Unter-
neh-