Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6638.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec int 
Kreise Groß. Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schlawentschütz 
über Ujest bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee im Kreise Groß= Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schla- 
wentschütz über Ujest bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham 
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Groß-Strehlitz das Expro- 
briationerecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
as Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Iraze Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäß en Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Gmsserge es nach den Bestimmungen des für die Staats-Charsseen jedes- 
mal geltenden Chaussergeld-karif, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chauslern von 
hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Sussee. 
Polzewergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 8. April 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6639.) Kenzessions- und Bestätigungs= Urkunde, betreffend die Anlage einer Eisenbahn 
von Cöslin über Stolp nach Danzig durch die Berlin- Stettiner Eisenbahn- 
Gesellschaft, und einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren. Vom 
24. April 1867. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen # 
Nachdem die Berlin= Stettiner Eisenbahngesellschaft in der (General= 
versammlung ihrer Aktionaire vom 21. Januar 1867. beschlossen hat, ihr Unter- 
neh-
	        
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