Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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nehmen nach Maaßgabe des dem Gesetze vom 13. März 1867. beigefn ten Ver- 
trages vom 21. November 1866. auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von 
Cöslin über Stolp nach Danzig im Anschlusse an die Stargard-Cösliner 
Eisenbahn aussudehnene wollen Wir der gedachten Gesellschaft Hiesz Unsere 
„landesherrliche Genehmigung ertheilen und den anliegenden, auf Grund der Be- 
chlüsse der Generalversammlung ausgefertigten Nachtrag zu den Statuten der 
erlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft hiermit bestätigen. Zugleich bestimmen 
Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. No- 
vember 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen über 
die Expropriation, auf das vorgedachte Unternehmen einer Eisenbahn von Cöslin 
über Stolp nach Danzig Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Bestätigung und Genehmigung ist nebst dem Statuten- 
Nachtrage durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu machen. 
Lürhandch unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 24. April 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Nachtrag 
zu den 
am 12. Oktober 1840. Allerhöchst bestätigten Statuten der Berlin- 
Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
(Gesetz= Samml. von 1840. S. 305. ff.) 
K. 1. 
Das Unternehmen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft wird auf die 
Erbauung und den künftigen Betrieb einer Zweigbahn von Station Cöslin über 
Stolp nach Danzig nach Maaßgabe des zwischen dem Geheimen Regierungsrath 
Heise und dem Geheimen Baurath Koch, als Kommissarien des P inisters für 
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, einerseits, und der Berlin-Stettiner 
Eisenbahngesellschaft, vertreten durch deren Direktorium), andererseits, unter dem 
21. November vorigen Jahres geschlossenen Vertrages ausgedehnt. Die neue 
(Nr. 6639—6640,) Sweig-
	        
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