Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 631 — 
Talonschein 
zur 
Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation 
(VI. Emission) 
A. über 1000 Thaler) 
—ms über 500 Thaler, (Staatsstempel.) (Trockener Stempel.) 
g über 200 Thaler. 
Gegen Rückgabe dieses Talonscheins, ist die . Serie der Zinsscheine nach 
besonders dazu erlassener Aufforderung hei unserer Gesellschaftskasse entgegenzu- 
nehmen, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung 
bei dem unterzeichneten Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. 
Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber 
der Obligation. : 
Stettin,den..tss...... »....« «1».8·. 
Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
Ausgefertigt. 
(Unterschrift des Kontroleurs.) 
  
(Nr. 6641.) Allerhöchster Erlaß vom 27. April 1867.) betreffend die Genehmigung zur Her- 
stellung einer Eisenbahn von den Steinbrüchen bei Rüdersdorf nach dem 
Bahnhofe Petershagen der Berlin-Cüstriner Eisenbahn. 
A# Ihren Bericht vom 18. April d. J. will Ich zur Anlage einer, aus den 
verfügbaren Mitteln des Staats zu erbauenden Eisenbahn von den Steinbrüchen 
bei Rüdersdorf nach dem Bahnhofe Petershagen der Berlin-Cüstriner Eisenbahn 
Meine Genehmigung ertheilen. Zugleich bestimme Ich, daß für diese Bahn das 
Expropriationsrecht, sowie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder 
Grundstücke nach den Vorschriften der * 8. bis 19. des Gesetzes über die Eisen- 
(Nr. 6640—6642) bahn-
	        
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