Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Talonschein

zur
Berlin-Stettiner  Eisenbahn-Obligation
(VI.  Emission)

A.  über  1000  Thaler)
—ms  über  500  Thaler,  (Staatsstempel.)  (Trockener  Stempel.)
g  über  200  Thaler.

Gegen  Rückgabe  dieses  Talonscheins,  ist  die  .  Serie  der  Zinsscheine  nach
besonders  dazu  erlassener  Aufforderung  hei  unserer  Gesellschaftskasse  entgegenzunehmen,
  sofern  nicht  von  dem  Inhaber  der  Obligation  gegen  diese  Ausreichung
bei  dem  unterzeichneten  Direktorium  schriftlich  Widerspruch  erhoben  worden  ist.
Im  Falle  eines  solchen  Widerspruchs  erfolgt  die  Ausreichung  an  den  Inhaber
der  Obligation.  :

Stettin,den..tss......  »....«  «1».8·.
Direktorium  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahngesellschaft.

Ausgefertigt.
(Unterschrift  des  Kontroleurs.)

 

(Nr.  6641.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  27.  April  1867.)  betreffend  die  Genehmigung  zur  Herstellung
  einer  Eisenbahn  von  den  Steinbrüchen  bei  Rüdersdorf  nach  dem
Bahnhofe  Petershagen  der  Berlin-Cüstriner  Eisenbahn.

A#  Ihren  Bericht  vom  18.  April  d.  J.  will  Ich  zur  Anlage  einer,  aus  den
verfügbaren  Mitteln  des  Staats  zu  erbauenden  Eisenbahn  von  den  Steinbrüchen
bei  Rüdersdorf  nach  dem  Bahnhofe  Petershagen  der  Berlin-Cüstriner  Eisenbahn
Meine  Genehmigung  ertheilen.  Zugleich  bestimme  Ich,  daß  für  diese  Bahn  das
Expropriationsrecht,  sowie  das  Recht  zur  vorübergehenden  Benutzung  fremder
Grundstücke  nach  den  Vorschriften  der  *  8.  bis  19.  des  Gesetzes  über  die  Eisen-(Nr.

  6640—6642)  bahn-