Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6661.). Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1867., betreffend die Pensionirung und Be- 
stätigung, bezichungsweise Ernennung der städtischen Beamten im ehe- 
maligen Königreich Hannover. 
A## den Bericht vom 3. Mai d. J. bestimme Ich im Anschluß an Meinen 
Erlaß vom 17. Januar d. J. (Gesetz-Samml. S. 31.), daß es im ehemaligen 
Königreich Hannover zur Pensionirung städtischer Beamten Meiner Genehmigung 
nicht mehr bedürfen und daß wegen der Bestätigung beziehungsweise Ernemung 
solcher Beamten fortan nur dann an Mich berichtet werden soll, wenn es sich 
um Bürzermeistr und deren regelmäßige Stellvertreter in Städten von mehr 
als 10,000 Einwohnern handelt. 
Berlin, den 8. Mai 1867. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
(Nr. 6662.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Mai 1867., betreffend die Vermehrung der Mit- 
gliederzahl bei der Handelskammer zu Hagen. 
Auf den Bericht vom 8. Mai d. J. bestimme Ich, daß die Lunea er 
des Kreises Hagen zu Augen fernerhin statt aus neun, aus achtzehn Mitgliedern 
bestehen soll. egen des Wechsels der Mitglieder und Stellvertreter hat der 
Handelsminister Anordnung zu khen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 11. Mai 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Bürean des Staats-Mlnisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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