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Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Perleberg und ihren Gerichtsstand
bei dem Kreisgerichte daselbst.
g. 2.
Die auf der im 9. 1. gedachten Uebersichtskarte nicht farbig verzeichneten
Grundstücke eignen sich ebenfalls zur Umschaffung in Rieselwiesen und find die
Besitzer derselben, falls sie ihre Gnundstück ganz oder theilweise in Rieselwiesen
umschaffen wollen, berechtigt, der Genossenschaft unter den in diesem Statut an-
gegebenen Bedingungen beizutreten.
i
Oberhalb der Rieselwiesen im Stepenitzflusse ist ein Stauwerk (Haupt-
schleuse) und vor dieser ist von der Stepenitz aus auf jeder Seite derselben ein
Hauptkanal angelegt.
Zur Bestreitung der Kosten dieser Anlagen, sowie der Kosten zur Her-
stellung der Rieselwiesen in der Abtheilung I., sind Kapitalien darlehnsweise auf-
genommen und bilden diese eine gemeinschaftliche Schuld der Besitzer der Ab-
theilung I.
eber die Verwaltung dieser Abtheilung wird eine besondere Kasse geführt.
KC. 4.
Im Jahre 1863. sind die vorgedachte Hauptschleuse und der dazu erfor-
derliche Fangdamm neu erbaut. Diese Anlagen #oobe einen Kostenaufwand von
1807 Rthlr. 13 Sgr. verursacht, welchen die Besitzer sämmtlicher Rieselwiesen
nach Verhältniß ihres Besitzstandes in denselben, der Fläche nach, aufgebracht
haben.
Von jeder späteren neuen Anlage von Rieselwiesen haben die Eigenthümer
derselben pro Morgen Fläche 27 Rthlr. an die Kasse des ganzen Verbandes zum
Schleusenbaufonds zu entrichten, bevor ihnen Wasser zur Berieselung zu-
geführt wird.
Von diesen Nachzahlungen wird ein Reservefonds zur Reparatur der
Hauptschleuse gebildet.
G. 5.
Zur Führung resp. Verwaltung der in den §#. 3. und 4. gedachten beiden
Kassen wird ein Rendant von der Generalversammlung gewählt.
Derselbe erhält eine seiner Arbeit nach angemessene, von den gesammten
Deputirten zu bestimmende Remuneration, hat dagegen, wenn es verlangt wird,
eine Kaution zu bestellen und ist verpflichtet, bei den Auktionen der Futterverkäufe
der Rieselwiesen in der I. Abtheilung stets anwesend zu sein. 56