Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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gz. 6. 
Von den Besitzern der Rieselwiesen in den Abtheilungen II. III. IV. und V. 
sind die Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen darin, als: Herstellung und Räu- 
mung der Hauptkanäle, zu got räben, Schleusen, Ueberfällen, Küpen, Brücken 
u. s. w., nach Verhältniß ihres Besitzstandes in der betreffenden Mtheiling, der 
Fläche nach, aufgebracht worden, und haben die in der II. Abtheilung 214 Rthlr. 
III. 2 
.IV. und V. 4 4 
pro Morgen beigetragen. 
Von jeder späteren neuen Anlage von Rieselwiesen haben die Eigenthümer 
derselben, je nachdem sie in der einen oder anderen Abtheilung liegt, den von den 
Besitzern der Rieselwiesen der betreffenden Abtheilung geleisteten Beitrag zu den 
Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen überdies an die Kasse der betreffenden Ab- 
theilung, die für jede Abtheilung besonders und unentgeltlich von den gewählten 
Deputirten geführt wird, zu entrichten, bevor jenen Waseer ur Berieselung zu- 
geführt wird. Von diesen Nach ahlungen werden ebenfalls Heeservefonds zu Re- 
paraturen der gemeinschaftlichen Anlagen in den bezüglichen Abtheilungen gebildet. 
Bei zu großem Bestande dieser Abtheilungskassen kann derselbe auch nöthigen- 
falls, nach Beschluß des Vorstandes, an die Abtheilungsmitglieder nach ihrem 
Besitzstande vertheilt werden. 
K. 7. 
Aauf Grund des im §. 1. erwähnten Rezesses und der Nachträge deseelben, 
sowie des Lagerbuches und der Mutterrolle zur Grundsteuerregelung und des 
Hypothekenbuches von Perleberg, ist von den berieselten Gesammtflächen der ein- 
zelnen Genossen in allen fünf Abtheilungen ein besonderes Kataster, vom 19. Mai 
1866., angefertigt. 
JIp diesem Kataster, welches von dem im F. 5. bezeichneten Rendanten ge- 
führt wird, soll jede Veränderung vermerkt werden. 
Die darin angegebenen berieselten Flächen bilden die Norm zur Ermittelung 
von Beiträgen. » 
s.8· 
Die Anlage in der Abtheilung J. ist eine ihren Besitzern gemeinschaftlich 
geberin und der Antheil eines jeden Interessenten an derselben ist weder auf 
er Karte, noch in Wirklichkeit abgetheilt und begrenzt, vielmehr ideell. 
. 9. 
An der Spitze der Sozietät der Abtheilung I. haben bisher Deputirte ge 
(Nr. 6681)) 105“ standen,
	        
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