Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

 

 

Betrag
8.„  Einnahme.  für
—S  1868.
S  —
8
2
4.  Direkte  Steuern.
1.]Gnundsteer  .  ...  .........................  12,972,800
2.Gebäudesteueeer  .  .  .  .  ...  4,312,500
3.I  Klassifizirte  Einkommensteertrererr  ..  .  .  .  ...  4,866,200
4.1  Klassenstermrmrmrmmm.  12,798,500
5.Gewerbestueer  ...  .  .  .  .  .  ...  4,903,300
6.Eisenbahn-Abgoaelaaaa  .  ...  1,645,000
7.  Verschiedene  andere  Einnahngnmhen  ...  111,/100
Summe  Kapitel  4  41/609,  400
5.  Indirekte  Steuern.
Gundessteuern.
1.Eingangs=  und  Ausgongs-Abgaben.  19,662)074  Thlr.
Dawvon  sind  als  Ueberschuß  an  die  Kasse
des  Norddeutschen  Bundes  abzuführen  17,569,464
Bleiben  ..  2,092,610
2.|Rübenzuckersteer  ..  8,573,870  Thlr.
avon  ab  wie  zu  Titel  1.  8,307,150
Bleiben  266,720
3.Salzsteertere  .  .  .  .  .  .  .  ..  5,948,040  Thlr.
Davon  ab  wie  zu  Titel  1  5,893,540
#  Bleiben  54,500
4.Branntweinsteuer  und  Uebergangs-Abgabe  von  Branntwein:

I.  Für  Bundesrechnung  11,877,430  Thlr.
Davon  gehen  ab:  Thlr.
a)  Bonifikationen  2,134,000
V2b)  .Ablieferung  an
die  Bundeskasse  7,961,820
1100095,820
I1  WBleiben  .....  1,781,610  Thlr.
II.  Für  Preußische  Rechnung  .  ..  100,000  -
Für  Preußische  Rechnung  1,881,610

 

 

 

4295,440