Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
21. Jahrgang. Serlin den 27. August 1887. Nr. 22.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Bei Letzterer erfolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
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Nr. 164.
Verfahren bei Erwerbung unbeweglicher Sachen für das Reich im Bereiche der Preußischen Militärverwaltung.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 28. April 1887 will Ich im Verfolg Meines Erlasses vom
30. März 1886 dem Kriegsminister die Ermächtigung ertheilen, die ihm gegenwärtig für den Bereich der
Preußischen Militärverwaltung zustehende Befugniß zum Erwerbe unbeweglicher Sachen für das Reich auf die
ihm unterstellten Behörden mit der Wirkung zu übertragen, daß Letztere Dritten gegenüber zum selbständigen
Abschluß der bezüglichen Verträge und zur geolgegennae der anssungserlärung sowie zu allen sonstigen
zur Bewerkstelligung des Eigenthumsüberganges etwa erforderlichen Rechtshandlungen allgemein legitimirt sind,
ohne daß es hierzu einer besonderen Genehmigung des Kriegsministers bedarf.
Berlin den 30. April 1887.
Wilhelm.
Dr. Friedberg. Bronsart v. Schellendorff.
An den Justizminister und den Kriegsminister.
#wiegsminssterim Berlin den 17. August 1887.
6 uf Grund des vorstehenden u ten Erlasses übertrage ich mit der darin ausgesprochenen
Würkung die Befugniß zum Erwerbe unbeweglicher Sachen für das Reich auf
6 die Korps-Intendanturen und,
soweit die Erwerbung zu Festungszwecken erfolgt, auf
die Kommandanturen (Gouvernements).
Der Kriegsminister
No. 773/5. 87. B. 4. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 165.
Bollstreckung des strengen Arrestes im Felde.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das nach §. 47 — 3. und 4. Absatz — der Disziplinar-Strafordnung
für das Heer vom 31. Oktober 1872 beziehungsweise nach §s. 22 des Miber Spes ou
streckungs-Reglements vom 2. Juli 1873 bei Vollstreckung des strengen Arrestes im Felde unter den in
90 ten Vorschriften erwähnten Voraussetzungen zulässige Strafmittel des Gewehr= oder Satteltragens in
egfall kommt.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Bad Gastein den 4. August 1887. Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.