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An demselhben Tage wurde:
der vormalige Bürgermelster Christiam
Krügele, von Mundelshelm, Oberamts.
Marbach, wegen zum Theil verschuldeten
Kassenrests und unordentlicher Amtsfährung,
zu Brkleldung eines verrechnenden
Amtes fäür un fählg erklärt,
mit einer Geldstrafe von dreißig.
Relchstbalern belegt, und ihm : der
Untersuchungs-Kosten zugeschieden, auch.
der Ersatz des Restes auferlegt.
Am 3. März wurde:
3. Jobann Georg Betsch, Schufter ##u:-Cannstadt,
wegen thärlicher Widersetzlichkeit
gegen obrigkeltliche Diener, neben-Bezahlung
seiner Arrest= Azungs= und-Umersuchungs-Kosten,
zu fünfmonatlcher.
Zuchtbansstrafe verurtheilt.
Am 6. März., wurden verurtbellt::
5, wegen in verabrederer Verbindung verübter
lebensgefäbrlicher Mitzandlung des-Michgel
Klenzle, vom Klein-Hegnacher-Hof,
Oberamts Walblingen, unter Vorbehalt
eines Strafzusotzes auf den Foall,
Jaß Klenzle an den erlittenen Verletzungen
terben, oder dadurch eln bleibenden
Nachtbell für selne Gesundbeit entstehen
sollte, folgende Personen von Hegnach,
Overaints Waiblingen, nämlich
2). Johannes Heckel, neben Bezahlung
von 7 der Untersuchungs= und
der Heilungs Kosten des Klenzle, zu
sechemonatllcher Festungs, Arbeitsstrofe
und fünf und zwanzig Stockstrelchen
vor der Ablieferung an den
Strafort;,
5) die belden Solbaten Danlel Dobler
und Matthäaͤus Dobler, neben
Bezahlung von der Untersuchungsund
Heilungs-Kosten, jeder zu fuͤnß
monatlicher Festungsstrafe;
c) Mattbäus. Herrmann., Frlerrich
Dobler, Christlan Ludwlg und
Georg Dobler, neben Bezahlungvon
der Untersuchungs= und Hellunge-Kosten,
jeder zu viermone!
Ucher Festungsstrafe.
Dabel wurde jedem dieser Verurchellten
die Bezahlung selner Arrestund
Azungs-Kosten auferleg., und
im Ansehung der Hellungs-Kosten
solidarische Verbindlichkeit gegen slo#
ausgesprochen.
An demselben Tage wurbde:
5## der suspendirte Amtmann und Amttschreiber
Schliz, von Murrpordt, Oberams
Backnang, wegen gesetzuldriger
üöbertriebener Anrechnungem, betrügerlscher
zum Thell mit Fälschungen verbondenen
Vorenthaltung durchftrichener
Videntur- und Thellungs- Gebuͤhren,