Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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munalkasse  zu  Heinrichswalde  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons=  Serie
beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der
neuen  Zinskupons=  Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren
Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der  Kreis
mit  seinem  Vermögen.  #

.  Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Niederunger  Kreise.

Drovinz  Preußen,  Negierungebezirk  Gumbinnen.

Zin  3=  Kupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Niederunger  Kreises
II.  Emission

Littr.  ..  .  ..  ——
über  .  .  .  .  .  ..  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
uͤber
..  .  ..  .  .  .  ..  Thaler  ....  .  .  .  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  am  .  .  ten
...  .  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation

für  das  Halbjahr  vro.  bis.  mit  (in  Buchstaben)
.  .  .  ..  Thalern  ..  ...  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Heinrichswalde.

....  .  .  .  .  ..  .  den  .  .ten  ...  .  ..  .  ..  18..

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Niederunger  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  erhoben
  wird.

Pro-