Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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richtung  des  zweiten  Geleises  erst  je  nach  sich  herausstellendem  Bedürfnisse  vorgegangen.


g.  2.

Die  Osnabrück-Bremen-  Hamburger  Eisenbahn  nebst  der  festen  Elbüberbrückung
  zwischen  Harburg  und  Hamburg  bildet  einen  integrirenden  Theil  des
Cöln-Mindener  Eisenbahn-Unternehmens,  und  es  finden  auf  Leselbe  alle  Bestimmungen
  der  Allerhöchst  bestätigten  respektive  abgeänderten  Gesellschaftsstatuten,
sowie  auch  des  Gesetzes  vom  3.  November  1838.  Anwendung.

*ie
Die  Cöln-Mindener  Eisenbahngesellschaft  ist  allen  Bestimmungen  derjenigen
Staatsverträge  unterworfen,  welche  wegen  der  Osnabrück.  Bremen-Hamburger
Eisenbahn  zwischen  Preußen  und  denjenigen  Staaten,  deren  Gebiet  von  dieser
Bahn  berührt  werden  wird,  bereits  zum  Abschlusse  gekommen  sind  oder  noch
zum  Abschlusse  kommen  werden.

G.  4.
Das  Anlagekapital),  welches  erforderlich  ist:
a)  zum  Bau  und  zur  vollständigen  Ausrüstung  des  neuen  Unternehmens,
b)  zur  Anschaffung  der  für  die  neue  Bahn  erforderlichen  Transportmittel,
J)  zur  Bestreitung  der  Generalkosten,  welche,  soweit  sie  sich  nicht  abgesondert
  und  direkt  aus  dem  Baufonds  für  das  neue  Unternehmen  verrechnen
  lassen,  mit  einem  Drittel  Prozent  der  Ausgabe  ad  a.,  dem  Cöln-Mindener
  Eisenbahn-Unternehmen  zu  erstatten  sind,
d)  zur  Verzinsung  des  Anlagekapitals  während  der  Bauzeit,  und
e)  zur  Deckung  der  bei  Beschaffung  der  Geldmittel  etwa  entstehenden
Verluste,
ird  auf  acht  und  zwanzig  Millionen  Thaler  festgesetzt.
Die  Vermehrung  dieses  Anlagekapitals  bleibt  für  den  Fall  vorbehalten,

daß  zur  Vollendung  des  Baues  oder  nach  Eröffnung  des  Betriebes  sich  ein  Bedürfniß
  dazu  herausstellen  sollte.

.  5.
Die  Beschaffung  des  Anlagekapitals  von  acht  und  zwanzig  Millionen
Thaler  erfolgt  durch  Ausgabe  von
a)  fünf  und  sechszig  Tausend  neuen  Stammaktien  Littr.  B.  der  Cöln.
Mindener  Eisenbahngesellschaft  in  Apoints  von  zweihundert  Thalern
Nominalwerth,

b)  fünfzehn  Millionen  Thaler  vier  und  ein  halb  prozentiger  Prioritãta
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