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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
.. Nr. 55. —
(Nr. 7488.) Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1869., betreffend die Gemeinde · Ordnung
fuüͤr die evangelisch· lutherischen Kirchengemeinden der Provinz Schleswig-
Holstein.
A½# Ihren Bericht vom 7. d. M. habe Ich der von dem Konsistorium in
Kiel enkworfener kirchlichen Gemeinde= Ordnung für die evangelisch- uerichen
Gemeinden der Provinz Schleswig- Holstein Meine Genehmigung ertheilt. Ich
beauftrage Sie, dieselbe durch das Konsistorium in Ausführung zu bringen.
Sobald hiernach eine rechtlich geordnete Vertretung der Gemeinden hergestellt
sein wird, erwarte Ich weitere Vorschläge wegen Berufung einer aus Abgeord-
neten der Geistlichen und der Kirchenoorfärnde zusammengesetzten außerordentlichen
ProvinzialSynode, um unter Mitwirkung derselben die weiteren Behufs Ausfüh-
rung des Artikels 15. der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat er-
forderlichen Maaßnahmen für die Provinz Schleswig-Holstein zu berathen und
festzustellen.
Dieser Mein Erlaß und die Verordnung vom 16. d. M. sind durch die
Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Homburg v. d. Höhe, den 16. August 1869.
Wilhelm.
v. Mühler.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Jahrgang 1869. (Nr. 7488—7489.) 131 (Nr. 7489.)
Ausgegeben zu Berlin den 1. September 1869.