Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 997 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 56 — 
  
(Nr. 7492.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1869., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Borrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
im Kreise Marienwerder von Groß- Bandtken, an der Marienwerder- 
Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung 
auf Froystadt. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß. Bandtken, an der Marienwerder- 
Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung auf 
eystadt genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Marienwerder das 
Epropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im- 
geichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs. 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise 
gege “ der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
echt zur Erhebung des Ehaugsectel es nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ruanschleezlih, der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim- 
mungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen- 
dung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Bad Ems, den 21. Juli 1869. 
Wilhelm. 
Für den Finanzminister: Für den Minister für Handel rc.: 
Gr. zu Eulenburg. v. Selchow. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Jahrang 1869. (Nr. 7492—7403.) 134 (Nr. 7493.) 
Ausgegeben zu Berlin den 9. September 1869.
	        
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