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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 56 —
(Nr. 7492.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1869., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Borrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
im Kreise Marienwerder von Groß- Bandtken, an der Marienwerder-
Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung
auf Froystadt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß. Bandtken, an der Marienwerder-
Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung auf
eystadt genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Marienwerder das
Epropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
geichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs.
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise
gege “ der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
echt zur Erhebung des Ehaugsectel es nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ruanschleezlih, der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Bad Ems, den 21. Juli 1869.
Wilhelm.
Für den Finanzminister: Für den Minister für Handel rc.:
Gr. zu Eulenburg. v. Selchow.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrang 1869. (Nr. 7492—7403.) 134 (Nr. 7493.)
Ausgegeben zu Berlin den 9. September 1869.