Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
(Nr. 7496.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Staßfurth zum Betrage von 100,000 Thalern. Vom 6. August 1869. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Staßfurth in Uebereinstimmung mit 
der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zur Be- 
streitung außerordentlicher städtischer Bedürfnisse die Aufnahme eines Darlehns 
von 100,000 Thalern durch Emission von Stadt-Obligationen zu gestatten, 
ertheilen Wir der Stadt Staßfurth in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Jmi 1833. (Gesetz-Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium zur 
Ausgabe von 100,000 Thalern auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskupons 
versehener Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 760 
Apoints à 1000 Rthlr., 500 Rthlr., 200 Rthlr., 100 Rthlr., 50 Rthlr., 
25 Rthlr. auszufertigen, mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten 
der Gläubiger unkündbar) nach dem festgestellten Tilgungsplanec durch Ausloo- 
sung oder Ankauf innerhalb längstens einunddreißig Jahren vom Jahre 1869. 
ab zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche 
Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bad Ems, den 6. August 1869. 
(I. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Jahrgang 1869. (Nr. 7496.) 136 Sche- 
Ausgegeben zu Berlin den 17. September 1869.
	        
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