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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
(Nr. 7496.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Staßfurth zum Betrage von 100,000 Thalern. Vom 6. August 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem der Magistrat der Stadt Staßfurth in Uebereinstimmung mit
der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zur Be-
streitung außerordentlicher städtischer Bedürfnisse die Aufnahme eines Darlehns
von 100,000 Thalern durch Emission von Stadt-Obligationen zu gestatten,
ertheilen Wir der Stadt Staßfurth in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Jmi 1833. (Gesetz-Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium zur
Ausgabe von 100,000 Thalern auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskupons
versehener Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 760
Apoints à 1000 Rthlr., 500 Rthlr., 200 Rthlr., 100 Rthlr., 50 Rthlr.,
25 Rthlr. auszufertigen, mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten
der Gläubiger unkündbar) nach dem festgestellten Tilgungsplanec durch Ausloo-
sung oder Ankauf innerhalb längstens einunddreißig Jahren vom Jahre 1869.
ab zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche
Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 6. August 1869.
(I. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Jahrgang 1869. (Nr. 7496.) 136 Sche-
Ausgegeben zu Berlin den 17. September 1869.