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Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen.
Obligation
des Lötzener Kreises
III. Emission
Littr.
übr Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unteen genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
1. Mai 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 23,000 Thalern bekennt sich
die ständische Kommission für den Chausseebau des Lötzener Kreises Namens des
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . . . . Thalern Preußisch
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 23,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des
gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Gumbinnen und durch den Königlich Preußischen
Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Lötzen, und zwar auch in der nach dem Eintritt
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. ·
Jahrgang 1869. (Nr. 7498.) 137 Mit