Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1021 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des Lötzener Kreises 
III. Emission 
Littr. 
übr Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unteen genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
1. Mai 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 23,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Kommission für den Chausseebau des Lötzener Kreises Namens des 
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd- 
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . . . . Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 23,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des 
gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
verschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem 
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Gumbinnen und durch den Königlich Preußischen 
Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, 
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Lötzen, und zwar auch in der nach dem Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. · 
Jahrgang 1869. (Nr. 7498.) 137 Mit
	        
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