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Provinz Preußen, Negierungebezirb Gumbinnen.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Loötzener Kreises
III. Emission
L#itttr.
über .. .. . Thaler zu ... . . Prozent Zinsen
uͤber
..... Tholcr»...Silbcrgt-vfcheu.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom Gier . . .. bis. resp. vom . ten .
......................... undspaterhmdtestendelvorbenanntenKretss
lVatton fur dashalbjabivom........·...... bt8............... mit
(in uchstaben) ....... That-rn....... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal=
kasse zu Lötzen.
Lötzen, den . .ten ....... ... . .. 18..
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lötzener
Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Dreußen, Regierungebezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Lötzener Kreises
III. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Lötzener Kreises, III. Emission,
Littr.. .. über .. . . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ..ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis—
Kommunalkasse zu Lötzen nach Maaßgabe der diesfällsigen, in der Obligation ent-
haltenen Bestimmungen.
Lötzen, den . .ten ...... . . .. 18..
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lötzener
Kreise.
(Nr. 7499—7500.) 137° (Nr. 7499.)