Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1023 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirb Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Loötzener Kreises 
III. Emission 
L#itttr. 
über .. .. . Thaler zu ... . . Prozent Zinsen 
uͤber 
..... Tholcr»...Silbcrgt-vfcheu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom Gier . . .. bis. resp. vom . ten . 
......................... undspaterhmdtestendelvorbenanntenKretss 
lVatton fur dashalbjabivom........·...... bt8............... mit 
(in uchstaben) ....... That-rn....... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal= 
kasse zu Lötzen. 
Lötzen, den . .ten ....... ... . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lötzener 
Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Dreußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Lötzener Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Lötzener Kreises, III. Emission, 
Littr.. .. über .. . . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis— 
Kommunalkasse zu Lötzen nach Maaßgabe der diesfällsigen, in der Obligation ent- 
haltenen Bestimmungen. 
Lötzen, den . .ten ...... . . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lötzener 
Kreise. 
  
(Nr. 7499—7500.) 137° (Nr. 7499.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.