Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1062 — 
Scric I. 24 Rthlr. Erster, Kupon Qupon I. Littr. E. 
Duͤsseldorfer Stadt. Obligation 
über 
Einhundert Thaler Kurant 
Inhaber dieses empfängt am . .ten ..... . . . . . .. an halbjährigen 
Zinsen der oben benannten Wöseeldorfer Stadt--Obligation aus der Düssdocher 
Kommunalkasse 
Zwei Thaler fünfzehn Silbergroschen Kurant. 
Der Oberbürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
(Namen gedruckt.) (Namen gedruckt.) 
Eingetragen Fol. . . .. . der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. Der Stadtrentmeister. 
(Unterschrift.) (Unterschrift.) 
Dieser Kupon wird nach dem Alerhöchsten 
Privilegiuim . . .. . . . . . . . . ... nguͤltig 
und werthlos, wenn dessen n- nicht 
bis . . . . . . . . . . .. . . . . .. erhoben ist. 
Da l on 
Dusseldorfer! Sladt. Obligation 
Sctrie 
über 
Einhundert Thaler Kuraut 
Litir. K. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach vorgängiger 
Bekanntmachung die Serie Zinskupons für die fünf Jahre vom .. . . . . 
...... bisnebsteinemneuenTalonbeiderKommunalkassezu 
Düsseldorf ausgehändigt. 
Wird hiergegen rechtzeitig bei der Stadverwaltung Widerspruch erhoben, 
so erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Besitzer der gedachten 
Obligation gegen besondere Quittung. 
Der Oberbürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
(Namen gedruckt.) (Namen gedruckt.) 
Eingetragen Fol. der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. Der Stadtrentmeister. 
(Unterschrift.) (Unterschrift.) 
  
(Nr. 7506.)
	        
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