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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— 5s Nr. 60
(Nr. 7510.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener
Eisenbahngesellschaft zum Gesammtbetrage von dreißig Millionen Thalern.
Vom 4. September 1869.
Wir Wilhelm „von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
Nachdem von Seiten der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschast aust Grund
der in den Generalversammlungen ihrer Aktionaire vom 30. Juni 1865. und
28. Juni 1867. gefaßten Beschlüsse darauf angetragen worden ist, 16 u
Uebernahme des Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Venlo über Wesel
und Münster nach Osnabrück und einer Zweigbahn von Haltern nach Essen be-
ziehungsweise Gelsenkirchen, sowie einer Eisenbahn von Osnabrück über Diepholz
nach Bremen und Hamburg nebst einer festen Elbüberbrückung zwischen Harburg
und Hamburg die Aufnahme einer Anleibe von „dreißig Millionen Thalern gegen
Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-
Obligationen zu gestatten und Wir zu dem Ban dieser Bahnen unterm 28. Mai
1866. beziehungsweise 20. Juni 1868. Unsere landesherrliche Genehmigung er-
theilt haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens
und in Gemäßheit des J. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegen-
wärtiges Privilegium zur Lnfi der gedachten Obligationen unter nachstehenden
Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
S. I.
Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern
nach dem beigefügten Schema lI. unter der Bezeichnung
„Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Ezenbahngesellschaft VI. Emission“
ausgefertigt.
Dieselben zerfallen in:
7,500 Stückzu 1000 Rthlr. von. 1— 1/0,500 zusammen 7,500,000 Rthlr.
30 "000 Stückzu 500 Rthlr. von.)“ 7,501 — 37)000 zusammen 15,000,000 Rthlr.
75,000 Stückzu vogükhlr. von.,W 37,501 J112 500 zusammen 7,500,000 Rthir.
Summa 30,000,000 Rthlr.
Johrgang 1860. 7510) 14 Jeder
Ausgegeben zu Berlin den 30. September 1869.