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Jeder Obligation werden Zinskupons für fünf Jahre und ein Talon zur
Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter an-
egefügten Schemas ll. und lII. beigegeben. Die Kupons sowie der Talon werden
alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium
abgedruckt.
8. 2.
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier einhalb Prozent jährlich
verzinst und die Zinsen in baloähniihen Terminen am 1. April und 1. Oktober
jeden Jahres in Cöln und Berlin, sowie in denjenigen Städten, welche etwa sonst
noch von der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft hierzu bestimmt
werden, bezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem
betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum
Vortheil der Gesellschaft.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver-
schriebenen Beträge Gläubiger der Cöln. Mindener Eisenbahngesellschaft. Sie haben
in dieser Eigenschaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor alen Aktien nebst deren
Dividenden (einschließlich der Aktien L.ittr. B. und deren Dividenden), außerdem
steht denselben, in Ansehung der Eisenbahnen von Venlo bis Hamburg und von
Haltern bis Essen beziehungsweise Gelsenkirchen und des Reinertrages dieser
ahnen, das Vorzugsrecht vor allen übrigen Prioritäts= und sonstigen Gläu-
bigern der Gesellschaft zu.
Dagegen bleibt den in Gemäßheit der Privilegien vom S. Oktober 1847.,
30. März 1849.) 14. Februar 1853.) 1. September 1853.) 26. Juli 1855.,
12. April 1858.) 28. Oktober 1861. und 17. September 1862. emittirten
206)570 Stück Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft
im Gesammtbetrage von 49,271,500 Thalern nebst Zinsen, sowie den auf Grund
des Privilegiums vom 28. Oktober 1861. noch ferner zu emittirenden Prioritäts-
Obligationen IV. Emission Littr. B. nebst Zinsen und den auf Grund des Pri-
vilegiums vom I7. September 1862. noch zu emittirenden Prioritäts-Obligatio-
nen V. Emission im Betrage von Einer Million Thalern nebst Zinsen das in
Ansehung des Gesellschaftsvermögens eingeräumte Vorzugsrecht vor den auf
Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen
ausdrücklich vorbehalten und gesichert.
Die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft ist berechtigt, jeden Mehrbedarf
an Anlagekapital, welcher
a)zum Bau und zur vollständigen Ausrüstung des gesammten neuen
Unternehmens,
b) zur Anschaffung der für dasselbe erforderlichen Transportmittel,
#o) zur Bestreitung der Generalkosten für die Bahn von Osnabrück nach
Hamburg einschließlich der festen Elbüberbrückung zwischen Harburg und
Hamburg, welche, soweit sie sich nicht abgesondert und direkt aus den
au-