Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1081 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 61. — 
  
(Nr. 7513.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Danzig zum Betrage von 1,300,000 Thalern. Vom 23. August 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
ertheilen, nachdem der Magistrat der Stadt Danzig, im Einderstindnisse mit der 
Stadtverordneten-Versammlung daselbst, darauf angetragen hat, zur Bestreitung 
der Kosten für eine Wasserleitung und für die Kanalisation der Stadt eine An- 
leihe von 1,300,000 Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inha- 
ber lautende, mit Zinskupons versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare 
Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. (Gesetz= Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von 1,300,000 Thalern 
Danziger Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema 
a) in 800 Stück zu 1000 Thalern — 800,000 Thaler, 
500 " 
b). 4440 — 200,000 - 
c) 70505)0 200 - — 150,000 - 
d) 1500 100 " — 150,000 - 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen, und nach dem fest- 
gestellten Tilgungsplane, durch Ausloosung oder auch durch Ankauf, mit min- 
destens Einem Pozenm der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die successive 
Tilgung der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse, vom Jahre 1872. ab in 
längstens 36 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter und 
ohne dadurch den Inhabern der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des 
Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Wilhelmshöhe, den 23. August 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Johrgang 1869. (Nr. 7513.) 145 Sche- 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1869.
	        
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