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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 61. —
(Nr. 7513.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Danzig zum Betrage von 1,300,000 Thalern. Vom 23. August 1869.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
ertheilen, nachdem der Magistrat der Stadt Danzig, im Einderstindnisse mit der
Stadtverordneten-Versammlung daselbst, darauf angetragen hat, zur Bestreitung
der Kosten für eine Wasserleitung und für die Kanalisation der Stadt eine An-
leihe von 1,300,000 Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inha-
ber lautende, mit Zinskupons versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare
Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. (Gesetz= Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von 1,300,000 Thalern
Danziger Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema
a) in 800 Stück zu 1000 Thalern — 800,000 Thaler,
500 "
b). 4440 — 200,000 -
c) 70505)0 200 - — 150,000 -
d) 1500 100 " — 150,000 -
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen, und nach dem fest-
gestellten Tilgungsplane, durch Ausloosung oder auch durch Ankauf, mit min-
destens Einem Pozenm der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die successive
Tilgung der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse, vom Jahre 1872. ab in
längstens 36 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter und
ohne dadurch den Inhabern der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des
Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Wilhelmshöhe, den 23. August 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Johrgang 1869. (Nr. 7513.) 145 Sche-
Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1869.