Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1088 — 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Liegnitz. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Grünberger Kreises 
Littr. —— . 
über . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
uͤber 
.. . .. Thaler . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom Lien ... .. . . . . .. bis I5ten .. . .. resp. vom 1o0.. 
bis 155nnn . .. und 9 die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vom . . . . . . . . . . . . .. bis. mit (in Buck- 
staben) Thalern . . . . . . . . Silbergroschen bei der Kreis- —ih 
kasse zu Grünberg. 
Grünberg, den 1u . . ... 18. 
Die ständische Finanzkommission des Grunberger Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Tiegnitz. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Grünberger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Grünberger Kreises 
Littr. % . über.. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Jinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Grünberg. Beim Verlust dieses Talons erfolgt die Aus- 
händigung der neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, 
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig gecheben sst. 
Gruünberg, den . .ten ...... . . .. 
Die ständische Finanzkommission des Grünberger Kreises. 
—— — 
(Nr. 7515.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.