Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1089 — 
(Nr. 7515.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inbaber lautender fünfprozentiger Ber- 
liner Stadt. Obligationen zum Betrage von 2,500,000 Thalern. Vom 
30. August 1869. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen, was folgt: 
Nachdem der Magistrat Unserer Haupt= und Residenzstadt Berlin mit 
Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur 
Vollendung des Baues des städtischen Rathhauses, ferner zum Bau eines 
städtischen Krankenhauses und eines städtischen Irrenhauses eine neue Anleihe 
von zwei Millionen fünfmalhundert Tausend Thaler aufnehmen und zu diesem 
Zwecke auf den Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen 
ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflich- 
tung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Aus- 
stellung von zwei Millionen fünfmalhundert Tausend Thaler Berliner Stadt. 
„Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar: 
in 74 Stück à 1,000 Thaleer . 74,000 Thaler, 
"l 1, 470 à 500 -........ 735,000- 
-4,955-ix200·........ 991,000 
"7,000 à 100 700,000 
  
zusammen 2/,500,000 Thaler, 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Gläubiger unkündbar, mit zwei vom Hundert, sowie mit den ersparten Zinsen 
der eingelösten Obligationen nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ver- 
loosung oder Ankauf in den Jahren 1872. bis spätestens 1897. zu amortisiren 
sind, uübrigens aber von der Stadt vor Ablauf von fünf Jahren nach Beginn 
der Emission nicht gekündigt werden sollen, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, 
Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der 
Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des 
Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 30. August 1869. 
(1. )!Wilhelm. 
Zugleich für den 
Minister des Innern: 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
Jahrgang 1869. (Nr. 7515.) 146 Sche-
	        
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