— 1133 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Jrr. 65.
(Nr. 7536.) Privilegium wegen Emission von fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen
1. Ennission der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 3,000,000
Thalern. Vom 14. Oktober 1869.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837. landesherrlich bestä-
tigten Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr Behufs
der Ausführung der durch Allerhöchste Konzessions= und Bestätigungs-Urkunden
vom 5. März 1856., Honse vom 23. Februar und 16. Juli 1863. genehmigten
Erweiterungen ihres Unternehmens die Aufnahme einer ferneren Anleihe auf
Höhe von drei Millionen Thaler Kurant gegen Ausstellung auf den Inhaber
lautender und mit Zinskupons versehener Obligationen zu gestatten, ertheilen
Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens und in Ge-
mäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen
unter nachstehenden Bedingungen.
S. J.
Die Obligationen zerfallen in 15,000 Stück, getheilt zum ZQwecke der
Verloosung und einer besseren Kontrole der Amortisation in 150 Serien
a 100 Stück, jede Obligation zu 200 Thaler, und werden unter der Bezeich-
nung: „fünfprozentige Prioritäts-Obligationen I. Emission der Rheinischen Eisen-
bahngesellschaft“ im unmittelbaren Anschluß an die letzte Nummer der auf Grund
des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Oktober 1865. emittirten 43 prozentigen
Obligationen, unter den fortlaufenden Nummern 85,001. bis 100,000., nach
„dem beiliegenden Schema A. ausgestellt und von drei Direktoren, sowie von dem
Spezialdirektor, resp. dessen Stellvertreter, unterzeichnet.
lir
Das Darlehn trägt fünf Prozent Zinsen, welche in halbjährigen Raten
Jahrgang 1800. (Nr. 7536) 152 Post-
Ausgegeben zu Berlin den 13. November 1869.