Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  1278

B.
Zinskupon

zur

Obligation  Littr.

.  .  .  .  .  .  ..  Thaler  ..  .  .  .  Silbergroschen  ..  .  ..  Pfennige  Kurant
am  .  .  .  .  .  .  .  ...  .  .  .  .  .  .  ..  zahlbare  Zinsen  auf  ein  bei  der  Hannoverschen  Landes-Kreditanstalt
  belegtes  Kapital  o0  .  .  .  .  ..  Thalern  Kurant.

Hannover,  den  1en  .  ..  18.

—  ..

Trockenes  Siegel.)

Die  Direktion  der  Hannoverschen  Landes-Kreditanstalt.
(Unterschriften  oder  Faksimile  von  zwei  Direktionsmitgliedern.)

(Unterschrift  des  Buchhalters.)
Der  Anspruch  auf  nicht  erhobene  Zinsen

verjährt  in  vier  Jahren,  vom  31.  Dezember

des  Jahres  an  gerechnet,  in  welches  der
Fälligkeitstag  fällt.

C.
Talon
zur
Obligation  Littr.  .  .  .
über  Thaler  Kurant.

Nach  den  werden  gegen  Rücklieferung  dieses  Talons
neue  Zinskupons  auf  fernere  Jahre  in  Gemäßheit  des  Gesetzes  vom
...  ausgegeben.

Hannover,  den  ien

(Trockenes  Siegel.)
Die  Direktion  der  Hannoverschen  Landes-Kreditanstalt.

(Unterschriften  oder  Faksimile  von  zwei  Direktionsmitgliedern.)

(Unterschrift  des  Buchhalters.)

——  mMWWm

(Nr.  7562.)