Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  161  —

(Nr.  7290.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  23.  Dezember  1868.,  betreffend  die  Verleihunz  des
Erpropriationsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Danzig  zur  Anlage  einer
Kanal-  und  Nöhrenleitung.

N  von  der  Stadtgemeinde  Daniig  beschlossen  worden,  durch  Anlegung
einer  von  dem  Quellengebiet  bei  Nieder-Prangenau,  im  Kreise  Carthaus,  ausgehenden
  Kanal-  und  Röhrenleimung,  in  der  durch  die  drei  Situationspläne,  beziehungsweise
  des  Baumeisters  Leiter  vom  23.  Sertember  1808  und  des  Bauraths
  Henoch  vom  20.  September  1868.  bezeichneten  Richtungslinie,  die  Stadt
Danzig  mit  fließendem  Wasser  zu  versorgen,  verleihe  Ich  hierdurch  der  Stadtgemeinde
  Danzig  zur  Durhsehren  dieses  Unternehmens  das  Recht  zur  Erpropriation
  und  zur  vorübergebenden  oder  nach  Art  von  Grundservituten  dauernden
Benutzung  fremder  Grundstücke.  Die  von  Ihnen  eingereichten  drei  Pläne  und
die  Karte  der  Umgegend  von  Danzig  erfolgen  zurück.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  23.  Dezember  1868.
Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Minister  des  Innern.

(Tr.  7200—7291.)  (Nr.  7291.)