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(Nr. 7290.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1868., betreffend die Verleihunz des
Erpropriationsrechts an die Stadtgemeinde Danzig zur Anlage einer
Kanal- und Nöhrenleitung.
N von der Stadtgemeinde Daniig beschlossen worden, durch Anlegung
einer von dem Quellengebiet bei Nieder-Prangenau, im Kreise Carthaus, ausgehenden
Kanal- und Röhrenleimung, in der durch die drei Situationspläne, beziehungsweise
des Baumeisters Leiter vom 23. Sertember 1808 und des Bauraths
Henoch vom 20. September 1868. bezeichneten Richtungslinie, die Stadt
Danzig mit fließendem Wasser zu versorgen, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde
Danzig zur Durhsehren dieses Unternehmens das Recht zur Erpropriation
und zur vorübergebenden oder nach Art von Grundservituten dauernden
Benutzung fremder Grundstücke. Die von Ihnen eingereichten drei Pläne und
die Karte der Umgegend von Danzig erfolgen zurück.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 23. Dezember 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Minister des Innern.
(Tr. 7200—7291.) (Nr. 7291.)