Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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provinz Preußen, Negierungebezirk Danzig. 
Obligation 
des 
Kreises Pr. Stargardt 
Littr .... 
über 
..... ThalerPreußifchMtraut 
III. Emission. 
Auf Grund des unterm 8. Juli c. landesherrlich bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 21. Dezember 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission zur Förderung des Schneidemühl= Dir- 
schauer Eisenbahnbaues im Kreise Pr. Stargardt Namens des Kreises durch diese, 
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung 
4 einer Schuld von .. . . .... ... . ... Thalern Preußisch Kurant nach dem 
estehenden Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Prr des Kapitals jährlich und dem Betrage der durch 
die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen- 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem 
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis beßätt sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
voch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem 
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Daniig, sowie 
im Kreisblatte des Kreises Pr. Stargardt und im Preußischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in 
halbjährlichen Terminen, am 26. Juni bis 2. Juli und am 28. Dezember 
(Nr. 7298.) 24“" bis
	        
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