Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz  Dreußen,  Negicrungsbezirk  Königsberg.
Talon

zur

Kreis-Obligation  des  Fischhauser  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
des  Fischhauser  Kreises

Littr.  ..  .  ..  —...  über..  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  ..#  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Fischhausen.

Fischhausen,  den  ..  ten  ...  18..

Die  kreisständische  Chausseebau-Finanzkommission
des  Kreises  Fischhausen.

Bemerkung.  1)  Die  Namensunterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können  mit
Lettern  oder  Faksimilestempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Talon
mit  der  eigenhändigen  Namensunterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen
  sein.

2)  Der  Talon  ist  zum  Unterschiede  auf  der  ganzen  Blattbreite  unter  den
beiden  letzten  Zinetupene  mit  davon  abweichenden  Lettern  in  nachstehender
  Art  abzudrucken:

 

##ter  Zins  -  Aupon.  I  tckstSinS-Aupon.

Talon.

 

 

 

 

(Nr.  7377.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  5.  April  1869.,  betreffend  die  Errichtung  einer  Provinzial.
  Finanzbehörde  in  Hannover.

A#  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  28.  Februar  d.  J.  bestimme
Ich  Folgendes:

I.  Für  die  Provinz  Hannover  ist  zur  Führung  der  Finanzverwaltung,  mit
Ausschluß  der  Verwaltung  der  indirekten  Steuern  und  Zölle,  eine  Provinzialbehörde
  unter  dem  Namen:  „Königliche  Finanzdirektion“
und  mit  dem  Sitz  in  der  Stadt  Hannover  zu  errichten.

(Nr.  7376—7377.)  II.  Die