Full text : Das Buch von unsern Kolonien.

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B.  Aufgabe.

(1)  Jeder  Sendung  ist  eine  durch  einen  von  der  Eisenbahn  anerkannten
Chemiker  ausgestellte  Bescheinigung  beizufügen,  daß  die  in  der  Munition  befind—
lichen  Spreng=  oder  Schießmittel  von  guter  Beschaffenheit  und  Lagerbeständigkeit
sind,  daß  sie  in  den  Geschossen  und  Hülsen  sicher  festgelegt  sind,  und  daß  die  Verpackung
  der  Munition  den  in  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  unter

Nr.  XXXV  getroffenen  Vorschriften  entspricht.

Außerdem  muß  ein  vom

Fabrikanten  ausgestelltes,  amtlich  beglaubigtes  Ursprungszeugnis  beigefügt  werden.
(2)  Im  übrigen  gelten  die  Vorschriften  der  Nr.  XXXVaunter  B  Abs.  (1)

bis  (4)  und  (6)  bis  (8).

C.  Sonstige  Vorschriften.

Bei  der  Beförderung  geladener  Geschützmunition  sind  die  unter  XXXV  #1d

C.  bis  J.  für  Patronen  aus  Dynamit  getroffenen  Vorsichtsmaßregeln  zu  beachten.

V.  In  Nr.  L  a  Abs.  (1)  werden  die  Worte  „und  Rückstände  von  der  Reduktion  des
Nitrobenzol  aus  Anilinfabriken“  gestrichen.

Die  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.

München,  den  5.  Juni  1908.

v.  Frauendorfer.

Hofdienst-Nachrichten.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  RKönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unterm  25.  Mai  1908  den  K.  Kammerjunker
  und  Oberleutnant  der  Landwehr-Kavallerie,
  Kaiserlichen  Legationsrat  und  ersten
Sekretär  bei  der  Kaiserlichen  Deutschen  Botschaft
  in  Tokio  Adolf  Grafen  von  Montgelas
und  den  K.  Preußischen  Hauptmann  a.  D.
Gisbert  Freiherrn  von  Nitter  zu  Grünstein
  zu  K.  Kämmerern  und  den  Ministerialpraktikanten
  im  Staatsministerium  des  Königlichen
  Hauses  und  des  Außern,  K.  Preußischen

Leutnant  der  Reserve  des  2.  Garde-Ulanen-Regiments
  Philipp  Freiherrn  von  Hoffmann
  zum  K.  Kammerjunker,  auf  deren
alleruntertänigstes  Ansuchen,  zu  ernennen.

6  Auszug  aus  der  Adels.  Matrikel
des  Königreiches.

Der  Adelsmatrikel  wurde  einverleibt:

am  2.  Juni  1908  der  Oberst  Ludwig
Ritter  von  Seither,  Kommandeur  des
K.  3.  Feld-Artillerie-Regiments  „Prinz  Leopold“
  in  München  für  seine  Person  als
Ritter  des  Verdienstordens  der  Bayerischen
Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  8,  Fol.  152,
Akt  Nr.  13724.