Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

glat

    

esetz  und  Verordnungs

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  35.

München,  den  20.  Juni  1908.

 

Inhalt-Gesetz

  vom  16.  Juni  1908,  die  Scheckproteste  betreffend.  —  Gesetz  vom  17.  Juni  1908,  die  Verwendung  der
infolge  Erwerbung  der  Pfälzischen  Eisenbahnen  an  das  K.  B.  Staatsärar  übergehenden  Fonds  betrefeend.  —
Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  13.  Juni  1908,  den  Vollzug  der  §§  128—132  des  Gewerbeunfallversicherungsgesetzes
  betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Entschließung  vom  17.  Juni  1908,
die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  11.  Juni  1908,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  12.  Juni  1908,  Ausgabe  von
Schuttvoerschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  13.  Juni  1908,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  13.  Juni  1908,  die  Einführung
der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.

 

 

Gesetz,  die  Scheckproteste  betreffend.

Im  Mamen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Luitpolb,

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prim  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrates  mit  Beirat  und  Zustimmung  der  Kammer
der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was  foldgt:
Artikel  1.

Die  Gerichtsvollzieher  sind  zuständig  Scheckproteste  zu  erheben.
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