Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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schen  Theologie  außerhalb  desselben  wird  Mittwoch  den  19.  September  und  in
den  folgenden  Tagen  in  dem  K.  Gymnasium  in  Ebpingen  stattfinden.

Zu  derselben  ind  Cicero  de  Ofliciis,  die  Platonischen  Dialogen,  Phädon  und  Kriton
und  eine  hebräische  Bibel  mitzubringen.

V.  Die  Concursprüfung  für  die  Aufnahme  in  das  höhere  evangelische  Seminar
  in  Tübingen,  desgleichen  die  Prüfung  für  die  Ermächtigung  zum  Studium
der  evangelischen  Theologie  außerhalb  desselben,  erfolgt  am  Samstag  den  29.  September
  und  folgenden  Tagen.  Zu  derselben  sind  Tacitus  und  Horaz,  desgleichen  eine  hebräische
  Bibel  mitzubringen.

Die  Bittschriften  um  Zulassung  zu  dieser  Prüsung  sind  spätestens  bis  zum  31.  Juli  bei
dem  K.  Studienrathe  einzugeben,  und  es  sind  denselben,  so  fern  sie  auf  die  Aufnahme  in
das  evangelische  Seminar  gerichtet  sind,  in  Beziehung  auf  die  physische  Tauglichkeit  der  Bewerber
  nicht  blos  die  schon  bisher  gestellten  besonderen  Fragen,  sondern  es  ist  auch  die  allgemeine
  Frage:  ob  nicht  in  Hinsicht  auf  die  physischen  Verhältnisse  des  betreffenden  Schülers
Grund  zu  der  Besorgniß,  daß  er  für  den  Lauf  eines  Geistlichen  dereinst  nicht  taugen  werde,
vorhanden  sei,  zu  beantworten  und  beziehungsweise  hierüber  das  Zeugniß  des  Oberamtsarztes
  beizulegen.

Die  Prüfungen  Nro.  I.  II.  III.  und  V.  werden  in  Stuttgart  vorgenommen.

Stuttgart  den  ½  Juni  1849.  Knapp.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Oberaspach,  Dekanats  Hall,  welche  im
Mutterorte  75  und  in  5  Filialien  ohne  Kirche  und  Schule  537  Kirchengenossen  zählt,  haben
sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Das
Einkommen  ist  zu  968  fl.  berechnet,  worunter  an  Zehenten  648  fl.  36  kr.  begriffen  sind,  deren
Ablösung  sich  der  künftige  Geistliche  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  gefallen  zu  lassen  hat.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Helfers  zu  Langenau,  Dekanats
Ulm,  und  zugleich  Pfarrers  in  Wettingen,  1  Stunde  entfernt,  womit  eine  in  Preisen  des
Sportelgesetzes  auf  717  fl.  berechnetes  Einkommen  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen
  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.