Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

(  15306)

2.)  Patent,

die  künftige  Vernehmung  des  ausländischen  Weinmoskes  bei  der  Tranksteuer
und  neuen  Weinanlage  betreffend,

vom  Zosten  Mai  1320.

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N%  auf  Sr.  Königl.  Majestät  von  Sachsen,  rc.  2c.  2c.  allerhöchsten
Befebl,  von  der  Weinlese  des  heurigen  Jahres  an,  aller  und  jeder  eingehende  ausländische
  Weinmost,  wie  dieß  bereles,  in  Ansehung  der  davon  zu  entrichtenden  Generalaccise,
durch  das  Patent  vom  18ten  October  vorigen  Jahres,  angeordnek  worden  ist,  auch  bei  der
Weinsteuer  und  neuen  Weinanlage  nach  den,  für  den  ausländischen  Wein  bestimmken
Sätzen  vernommen  werden,  und  miebin  der  zeither  beobachtete  Unterschied  zwischen  ausländischem
  Most  und  Wein  in  Zukunft  gänzlich  wegfallen  soll;  so  wird  dieß  zu  Jedermanns
  Nachacheung  hierdurch  bebannt  gemache.

Gegeben  unter  des  Königl.  Sachsischen  Ober-Sceuer-Collegu  Insiegel,  zu  Dresden,
am  20sten  Mai  1320.

 

Peter  Carl  Wilhelm  Graf  von  Hohenkhal.

Wilhelm  Stelzner,