( 15306)
2.) Patent,
die künftige Vernehmung des ausländischen Weinmoskes bei der Tranksteuer
und neuen Weinanlage betreffend,
vom Zosten Mai 1320.
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N% auf Sr. Königl. Majestät von Sachsen, rc. 2c. 2c. allerhöchsten
Befebl, von der Weinlese des heurigen Jahres an, aller und jeder eingehende ausländische
Weinmost, wie dieß bereles, in Ansehung der davon zu entrichtenden Generalaccise,
durch das Patent vom 18ten October vorigen Jahres, angeordnek worden ist, auch bei der
Weinsteuer und neuen Weinanlage nach den, für den ausländischen Wein bestimmken
Sätzen vernommen werden, und miebin der zeither beobachtete Unterschied zwischen ausländischem
Most und Wein in Zukunft gänzlich wegfallen soll; so wird dieß zu Jedermanns
Nachacheung hierdurch bebannt gemache.
Gegeben unter des Königl. Sachsischen Ober-Sceuer-Collegu Insiegel, zu Dresden,
am 20sten Mai 1320.
Peter Carl Wilhelm Graf von Hohenkhal.
Wilhelm Stelzner,