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(Nr. 7308.) Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen
der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft im Betrage von
250,000 Thalern. Vom 18. Januar 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc.
Nachdem das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg in Pr.
darauf angetragen hat, zum Bau und zur Einrichtung eines neuen Börsengebäudes
eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons und Talons
versehener Schuldverschreibungen der Königsberger Kaufmannschaft ausgeben zu
dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
(Gesetz-Samml. S. 75.) wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-
verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium
zur Ausstellung von zweimal hundertfunfzig Tausend Thalern Schuldverschrei-
bungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft, welche nach dem
anliegenden Plane — und zwar in Eintausend fünfhundert Schuldverschreibungen
zu 100 Thaler und in zweihundert Schuldverschreibungen zu 500 Thaler — auszu-
fertigen, mit fünf vom Hundert zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger
unkundbar, von der Korporation der Kaufmannschaft planmäßig zu amortisiren
sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Ecgelmigung, ohne
jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung
eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. Januar 1869.
□ Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
Man und Bedingungen
für eine
Anleihe der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft im
Betrage von 250,000 Thalern.
S. 1.
Die Korporation der Königsberger Kaufmannschaft kontrahirt zum Bau
einer neuen Börse eine Anleibe von 250,000 Thalern, geschrieben: Zweimal
hundertfunfzig Tausend Thalern Kurant gegen Ausgabe von Eintausend fünftundert
Schuld-