— 318 —
neunundneunzig Tausend dreihundert Thalern Dänischer Reichsmünze oder
74,475 Rthlr. Preuß. Kur. in folgenden Beträgen aus:
Nach der am 2. Januar 1869. zu beschaffenden Ablieferung sollen am
3. s. Mts. in Schleswig 42,000 Rthlr. R. M. = 31,500 Rthlr. Preuß. Kur.
in Schleswigschen Stammaktien zum Kurse von
96 Prozent oder nach Wahl der Firma Peto, Brassey
& Betts in Preußischen Silberthalern nach dem
Dreißigthalerfuß an die Direktion der Zweigbahngesell-
schaft eingezahlt werden.
Ferner wird ein Belauf von 43,500 Rthlr.
N. 2. 32,625
vom 1. Februar 1869. an dergestalt zur Disposition
ehalten, daß die denselben Berag ausmachenden,
isher uneingelösten Prioritäts-Obligationen der Zweig-
bahngesellschaft gegen baares Geld in Silberthalern
nach dem Dreißigthalerfuß in Flensburg ausgetauscht
werden, so daß also jede Prioritäts= Obligation der
Iweigbahngese schaft zu 75 Rthlr. Preuß. Kur. be-
rechnet werden soll.
Die alsdann noch restirenden 13,800 Rthlr.
M. ..................................... = 10,350 - - -
475 r. Preuß. .
sollen bei der betreffenden Behörde in Schleswig am 1. Februar 1869. in
Schleswigschen Aktien zum Kurse von 96 Prozent deponirt werden und so lange
st bleiben, bis das im F. 6. erwähnte Proklam abgelaufen und alle etwa
auf dasselbe profitirten Forderungen erledigt worden sind.
Es wird hierbei beiderseits ausdrücklich vorausgesetzt und vereinbart, daß
die E die Erwerbung der Zweigbahn von der Schleswigschen Eisenbahn-Aktien-
gesellschaft resp. der Firma Peto, Brassey & Betts in Aktien und baarem Gelde
zu zahlende Summe als eine der Zweigbahngesellschaft als solcher zukommende
Abfindung anzusehen und der letzteren es zu überlassen ist, ihre einzelnen Aktio-
naire und Prioritätsgläubiger aus dieser Abfindung baar zu befriedigen.
. S.
Die Zinsen der in deposito verbleibenden Aktien sollen vom 2. Januar
1869. an der Zweigbahngesellschaft zufallen. Auf diejenigen 60 Prioritäts-
Obligationen, welche die Verwaltung der Zweigbahngesellschaft aus früheren
Betriebsüberschüssen angekauft und in den Reservefonds gelegt hat, ist von der
Schleswigschen Eisenbahn-Aktiengesellschaft resp. der Firma Peto, Brassey & Betts
kein Anspruch zu erheben. *r½
Falls wider Erwarten dieses Dokument als stempelpflichtig angesehen
werden sollte, oder Falls sonstige Kosten für dasselbe bezahlt werden müßten,
haben die kontrahirenden Theile Heerzu jeder die Hälfte beizutragen. K##
. 10.