— 319 —
C. 10.
Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die von der einen und anderen Seite
in dieser Vereinbarungsakte ausgesprochenen Erklärungen, Einräumungen und
Verzichte 2c. 2c. als nicht erfolgt und als gänzlich unverbindlich betrachtet werden
sollen, wenn die Ausführung des beabsichtigten Arrangements durch die Versa-
gung der nachzusuchenden Genehmigung der Staatsregierung oder durch eine
vermneinende Abstimmung der zu berufenden Generalversammlung der Zweigbahn-
gesellschaft unmöglich gemacht werden würde.
Urkundlich dessen ist die vorstehende Vereinbarungsakte von den kontra-
hirenden Theilen, unter Entsagung aller Einreden, Rechtswohlthaten und Behelfe,
eigenhändig unterschrieben und untersiegelt worden.
So geschehen Flensburg, den 29. Oktober 1868.
(L. S.) Davids. (L. S.) v. Warnstedt.
(L. S.) J. Firjahn. (L. S.) IJ. S. Louth.
(L. S.) H. Münchmeyer. (L. S.) D. Schröder.
Verhandelt Schleswig, den 2. Januar 1869.
Da der Vertrag zwischen der Klosterkrug= Schleswiger Eisenbahngesellschaft
einerseits und der Schleswigschen Eisenbahn= Aktiengesellschaft, resp. der Firma
Peo Brassey & Betts andererseits über die Einlösung der Zweigbahn von
losterkrug nach Schleswig vom 29. Oktober 1868. am beutigen e, den
kontraktlichen Bestimmungen gemäß, vollzogen werden sollte, solches aber, der
ur Zeit noch nicht erfolgten Allerhöchsten Genehmigung wegen, nicht hat ge-
schezen können, so haben die kontrahirenden Theile, nämlich
der Betriebsdirektor J. S. Louth und
der Generalbevollmächtigte Schröder
als Vertreter der Schleswigschen Eisenbahn-Aktiengesellschaft, und
der Amtmann a. D. Dapvids, sowie
der Fabrikant Firjahn
als Direktoren der Klosterkrug. Schleswiger Eisenbahngesellschaft
sich über folgende Punkte verständigt.
Der Vertrag vom 29. Oktober 1868. wegen Uebertragung der mehr-
gedachten Zweigbahn an die Schleswigsche Eisenbahn-Aktiengesellschaft bleibt in
allen seinen Theilen in Kraft und wird nur hinsichtlich der festgesetzten Ueber-
lieferungs= und Zahlungstermine dahin geändert:
(r. 7322. 1) Die