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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Insterburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
des Insterburger Kreises, II. Emissens 8
Littr. ..... M ... übert . . . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Insterburg, sofern nicht von dem als solchen legitimirten In-
haber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben ist.
Insterburg, den tte.... 18.
(L. S.)
Die kreisständische Kommission für den Chausseebau
im Insterburger Kreise.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon
mit der eigenhündigen Unterscheißt eines Kontrolbeamten versehen werden.
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter
den beiden letzten Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nach-
stehender Art abzudrucken.
Sinslupon. 1 . . Zinskupan.
Talon.
(Nr. 7371.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Greifswalder Kreises im Betrage von 21,000 Thalern, III. Emission.
Vom 22. Februar 1869.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Greifswalder Kreises auf dem Kreistage
vom 12. Dezember 1868. beschlossen worden, die zur Berichtigung der noch rück-
ständigen Chausseebaukosten erforderlichen Geldmittel außer den auf Grund Un-
serer Puoilegien vom 21. März 1864. und 31. Mai 1865. (Gesetz= Samml.
fer 1864. S. 200., 1865. S. 767. ff.) aufgenommenen Anleihen im Wege einer
erneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis-
stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene,
Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage
von 21,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im -
er