Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 511 — 
Provinz Dreußen, Negicrungsbezirk Königsberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Fischhauser Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation 
des Fischhauser Kreises 
Littr. .. . .. —... über.. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Fischhausen. 
Fischhausen, den .. ten ... 18.. 
Die kreisständische Chausseebau-Finanzkommission 
des Kreises Fischhausen. 
Bemerkung. 1) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon 
mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- 
sehen sein. 
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den 
beiden letzten Zinetupene mit davon abweichenden Lettern in nach- 
stehender Art abzudrucken: 
  
##ter Zins - Aupon. I tckstSinS-Aupon. 
Talon. 
  
  
  
  
(Nr. 7377.) Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1869., betreffend die Errichtung einer Pro- 
vinzial. Finanzbehörde in Hannover. 
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 28. Februar d. J. bestimme 
Ich Folgendes: 
I. Für die Provinz Hannover ist zur Führung der Finanzverwaltung, mit 
Ausschluß der Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle, eine Pro- 
vinzialbehörde unter dem Namen: „Königliche Finanzdirektion“ 
und mit dem Sitz in der Stadt Hannover zu errichten. 
(Nr. 7376—7377.) II. Die
	        
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