Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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mit  schwerem  Herzen  Meinen  getreuen  Unterthanen  auferlegt  sahe.  Mit  in—
niger  Ruͤhrung  erkenne  Ich  den  Gemeinsinn,  den  Patriotismus  und  die  An—
haͤnglichkeit  an  Meine  Person,  womit  sie  solche  getragen  und  jene  Gesin—
nungen  allenthalben  auf  eine  so  ruͤhmliche  Weise  bethaͤtigt  haben.  Ohne
außerordentliche  Anstrengungen  ist  das  Ziel  nicht  zu  erreichen.  Wenn  die
goͤttliche  Vorsehung  aber  wie  bisher,  Unsere  Bemuͤhungen  segnet,  so  darf
Ich  auch  die  Zuversicht  hegen,  daß  durch  Vereinigung  aller  Huͤlfsmittel,
welche  Wir  besitzen  und  die  eine  gluͤcklichere  Zukunft  Uns  darbieten  wird,
durch  weise  Anwendung  derselben,  so  wie  durch  Ordnung  und  Sparsamkeit
in  allen  Theilen  der  Verwaltung  binnen  wenig  Jahren,  die  durch  den
Krieg  und  den  demselben  vorhergegangenen  Zustand  der  Dinge  geschlagenen
Wunden,  werden  geheilt,  und  alle  Verbindlichkeiten  des  Staats,  sowohl
gegen  Auswaͤrtige  als  Einheimische,  vollstaͤndig  werden  erfuͤllt  werden
können.  Sie  sowohl  als  der  Finanzminister  werden  hierauf  unablässig  Ihr
Augenmerk  richten.

Hauptquartier  Frankfurt  am  Main,  den  26sten  November  1813.

Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatskanzler  Freiherrn  von  Hardenberg.

 

(No.  202.)