Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 658 — 
Kheinprovinz, Negierungsbezirk Coblenz. 
Obligation der Stadt Creuznach 
(Trockener Stempel der Stadt Creuznach) 
über 
Einhundert Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch Allerhöchstes Privilegium vom . . .... . . . . . .. 
hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurlunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber 
dieser Obligation die Summe von Einhundert Thalern Kurant an die Stadt- 
gemeinde Creuznach zu fordern hat. 
Die fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen, am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe des ausgefertigten 
halbjährigen Zinskupons gezahlt. 
thal Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Creuznach, den tte.. 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
(Unterschrift.) (Unterschriften.) 
Hierzu sind die Kupons Serie . Eingetragen Kontrolbuch Fol. 
As ..... bis nebst Talon aus- A ..... 
gereicht. 
Der Stadtkassen- Rendant. 
(Unterschrift.) 
(Auf der Rückseite.) 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt 
Treuznach im Getrage von 50,000 Thalern. 
Vo. 
(Folgt Abdruck des Privilegiums.) 
Rhein-
	        
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