Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7398.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde für die Broelthaler EisenbahnAktien- 
gesellschaft. Vom 12. April 1869. 
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Wer Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Broelthaler Eisenbahn = Kommanditgesellschaft in Firma 
Friedlieb Gustorff L Komp. zu Hennef den Weiterbau der von ihr angelegten 
und betriebenen schmalspurigen Lokomotivbahn von Hennef nach Ruppichteroth 
über letzteren Ort hinaus nach Waldbroel, sowie die Umwandlung in eine 
Aktiengesellschaft beschlossen hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser 
Bahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns 
vorgelegte, am 3. Februar 1869. notariell vollzogene Statut hiermit landes- 
herrlich genehmigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die 
Expropriation fremder Grundstücke auf dieses Unternehmen Anwendung finden 
sollen. 
Die gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist mit dem 
Statut durch die Gesetz. Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 12. April 1869. 
(I. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Statut 
der 
Broelthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
. 1. 
Name und Zweck der Gesellschaft. 
Unter der Benennung „Broelthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft“ wird eine 
Aktiengesellschaft errichtet, welche, durch Statutänderung aus der Broelthaler 
Eisenbahn-Kommanditgesellschaft in Firma „Friedlieb Gustorff L Komp.“ in 
Hennef entstanden, die von letzterer angelegte und betriebene Transportbahn von 
(Nr. 7 .) Hen-
	        
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