Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu geßeriem Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
wröchuuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapi- 
tale abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Theil I. Titel 51. IF. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Johannisburg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Gauldverschreiung oder sonst in glaub= 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
assh und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
ezahlt werden. 
8 Mit dieser Schuldverschreibung sind .. halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
kupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis. Kommunal- 
kasse zu Johannisburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beige- 
druckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen 
Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor- 
zeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Eichechet der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Johannisburg, den tzten 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im 
Johanmisburger Kreise.
	        
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