Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 781 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises 
III. Emission 
Littr ———pui 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
ber 
. . .. . . . .. Thaler ... . . . . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom 1. Januar bis ult. Juni, resp. vom 1. Juli bis ult. Dezember und 
späterhin die Zinsen der vorbenannien eis·Obligation fuͤr das i vom 
. . . . . .. .. bis ............ mit (in Buchstaben) ... . .. Thalern .. Silber-- 
groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Jobannieburs 
Johannisburg, dennrnn .. 18 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im 
Johannisburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
cuirhe nicht uunerhalh ierg Jahren ld 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Johannisburger Kreises 
Littr. .. . .. M . . .. über . . . . . Thaler . . ... Prozent Zinsen 
die .. te Serie Zinskupons für die 147 Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Johannisburg) insofern dagegen nicht von dem als solchen 
legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig berspruch erhoben ist. 
Johannisburg, den nen 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im 
Johannisburger Kreise. 
  
Nr. 7432—7133.) (Nr. 7433.)
	        
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