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Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises
III. Emission
Littr ———pui
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen
ber
. . .. . . . .. Thaler ... . . . . . .. Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom 1. Januar bis ult. Juni, resp. vom 1. Juli bis ult. Dezember und
späterhin die Zinsen der vorbenannien eis·Obligation fuͤr das i vom
. . . . . .. .. bis ............ mit (in Buchstaben) ... . .. Thalern .. Silber--
groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Jobannieburs
Johannisburg, dennrnn .. 18
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Johannisburger Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
cuirhe nicht uunerhalh ierg Jahren ld
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises
III. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Johannisburger Kreises
Littr. .. . .. M . . .. über . . . . . Thaler . . ... Prozent Zinsen
die .. te Serie Zinskupons für die 147 Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Johannisburg) insofern dagegen nicht von dem als solchen
legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig berspruch erhoben ist.
Johannisburg, den nen 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Johannisburger Kreise.
Nr. 7432—7133.) (Nr. 7433.)