Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 783 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Ciegnitz. 
Obligation 
des 
Saganer Kreises 
Littr. B. — 
über 
Thaler Preußisch Kurant 
II. Emission. 
Auf Grund der unten bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 
9. Februar 1869. und des Allerhöchsten Privilegiums vo . ... wegen 
g 
Aufnahme einer Darlehnsschuld von 55,000 Thalern bekennt sich die ständische 
Kommission für den Chausseebau des Saganer Kreises Namens des Kreises durch 
diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei- 
bung zu einer Darlehnsschuld von 100 Thalern, in Buchstaben: Einhundert 
Thalern Preußisch Kurant, nach dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welche der 
Kreis jährlich mit fünf Prozent zu verzinsen hat. 
Die Nücksahlung der ganzen Schuld von 55,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1869. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen 
von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten 
Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt) die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab spätestens in 
dem Monate September jeden Jahres. 
Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch 
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch unglnne Schuld- 
verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- 
verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be- 
träge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich 
bekannt gemacht. « 
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor 
dem Zahlungstermine in dem Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amts- 
blatte der Königlichen Regierung zu Liegnitz, dem Kreisblatte des Saganer 
Kreises und einer der in Breslau erscheinenden größeren Zeitungen nach näherer 
Bestimmung der ständischen Chausseebau-Kommission. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinfer » 
(Nk·7433.) ie
	        
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