Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 785 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk LCiegnitz. 
Erster (bis ...)Zinskupon I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Saganer Kreises 
Littr. B. M .. .. 
II. Emission 
über Einhundert Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
zwei Tholer funfzebn Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
r 
.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Hutjan r vom .. . . .. . . .. bis. mit zwei Thalern funfzehn 
Silbergroschen bei der kreisständischen Chausseebaukasse in Sagan. 
Sagan, den . 18. 
(L. S.) 
Die ständische Chausseebau-Kommission des Saganer Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins- 
kupon mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
Jahrgang 1869. (Nr. 7133—7434.) 106 Pro-
	        
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