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Drovinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau.
Obligation
des
Breslauer Kreises
Lilttr W..
über
. . . .. . . .. Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unter genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
28. November 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Breslauer Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von# Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht inner-
halb einer Tilgungsperiode von funfzehn Jahren nach Maaßgabe des genehmigten
Tilgungsplanes.
De- Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem Mo-
nate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung. ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, resp. Einen
Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung
zu Breslau, im Breslauer Kreisblatte und in dem Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom
1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher
Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Breslau, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit
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